Steuern bei ETFs einfach erklärt
Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale optimal nutzen
In Deutschland ist das ETF-Steuersystem weitestgehend automatisiert. Deutsche Broker führen Abgaben im Hintergrund ab. Wer die gesetzlichen Spielregeln kennt, sichert sich Jahr für Jahr handfeste Steuervorteile.
1. Das Grundprinzip: Die Abgeltungsteuer
Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer (25 % zzgl. 5,5 % Soli = 26,375 % Gesamtabzug ohne Kirchensteuer). Einmal einbehalten, ist die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt abgegolten.
2. Der Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG)
Jedem Steuerzahler stehen jährlich 1.000 € steuerfrei zu (2.000 € bei Verheirateten).
| Kriterium | Ohne Freistellungsauftrag | Mit Freistellungsauftrag (1.000 €) |
|---|---|---|
| Kapitalertrag | 1.000,00 € | 1.000,00 € |
| Steuerabzug (26,375 %) | 263,75 € | 0,00 € |
| Nettogewinn | 736,25 € | 1.000,00 € (+263,75 € Vorteil) |
3. Der Rendite-Booster: 30 % Teilfreistellung (§ 20 InvStG)
Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienquote) stellt der Gesetzgeber volle 30 % aller Erträge steuerfrei. Nur die verbleibenden 70 % werden mit Abgeltungsteuer belegt:
Der Hebel: Weil der Freistellungsauftrag nur auf die steuerpflichtigen 70 % angewendet wird, kannst du mit 1.000 € Freibetrag tatsächlich 1.428,57 € Kursgewinn steuerfrei vereinnahmen (1.000 € / 0,7)!
4. Die Vorabpauschale (§ 18 InvStG)
Sie besteuert bei thesaurierenden Fonds zu Jahresbeginn einen fiktiven Basisertrag. Die 3 Schutzregeln:
- Deckelung: Nie höher als der tatsächliche Kursgewinn.
- 0 € bei Verlustjahren: Keine Besteuerung auf Buchverluste!
- Keine Doppelbesteuerung: Alle vorab gezahlten Steuern werden beim Verkauf voll angerechnet.
Die 4 goldenen Steuer-Regeln
- Freistellungsauftrag sofort einrichten: Bis zu 1.000 € optimal auf Depots aufteilen.
- Verrechnungskonto im Januar decken: Kleinen Puffer für evtl. Vorabpauschalen vorhalten.
- Buy and Hold: Kursgewinne bleiben unversteuert investiert, solange nicht verkauft wird.
- Jahressteuerbescheinigung archivieren: Liegt ab Q1 in der Broker-Postbox.